The lawyer sleeps tonight
Gespeichert von Hans-Otto Burschel am
Ein Anwalt, der beim Durchlesen und Korrigieren einer Berufungsbegründung kurz vor Ablauf der Begründungsfrist in seinem Büro am Schreibtisch einschläft und erst nach Fristablauf wieder erwacht, kann sich nicht auf einen unabwendbaren Zufall berufen.
BGH v. 05.03.1970 - VII ZB 2/70 = VersR 1970, 441
Schönes Wochenende allerseits!