Fehler im timesheet-Zeithonoravereinbarung hinfällig?
Gespeichert von Dr. Hans-Jochem Mayer am
Das OLG Düsseldorf, dem man sicher nicht nachsagen kann, überaus anwaltsfreundlich zu sein, hat sich im Urteil vom 07.06.2011 - 24 U 183/05- mit einer teilweise nicht schlüssigen Zeithonoravereibarung befaßt. Das zugrundliegende Verfahren hatte eine kuriose Vergangenheit, denn bereits zweimal hatte der BGH Entscheidungen des OLG Düsseldorf zugunsten des betroffenen, um sein Honorar streitenden Anwalt korrigieren müssen. Beim dritten Durchlauf kam dann das Problem auf, ob ungeklärte Zeiten in der Aufzeichnung der Zeitaufwands die Abrechnung auf der Basis des Zeithonrarvereinbarung generell ausschließen. Zu Recht hat das OLG Düsseldorf diese Konsequenz nicht gezogen, ob bei nachgewiesenen Abrechnungsbetrug anders zu entscheiden gewesen wäre, ließ das Gericht offen.