Poliscan speed: So prüft man das Messfoto!
Gespeichert von Carsten Krumm am
Poliscan speed ist immer noch in aller Munde. Grund genug, sich einmal mit der Messfotoauswertung zu befassen. Ich habe dazu zwei etwas geänderte Randnummern meines im Januar/Februar erscheinenden "Praxishelfers Ordnungswidrigkeitenrecht - Geschwindigkeits- und Abstandsmessungen" eingefügt:
Letztlich ist auf die richtige Auswertung der Messfotos zu achten – nur hierdurch ist eine Zuordnungssicherheit zu erreichen. Hier ist die digitale Auswerteschablone entscheidend, die (nachträglich) auf das Messfoto gelegt wird. Eine Verwertung des Messfotos ist danach nur dann möglich,
- wenn sich nicht weitere Fahrzeuge auf anderen Fahrstreifen auch auf so auf dem Messfoto befinden, dass sie auch (teilweise) innerhalb des digitalen Auswerterahmens zu sehen sind,
- wenn die Vorderreifen des gemessenen Fahrzeugs sich erkennbar oberhalb des unteren Rahmenteils befinden,
- wenn nicht das Kennzeichen und mindestens ein Vorderrad auf dem Messfoto innerhalb des Auswerterahmens zu sehen sind.
Die Bedienungsanleitung fordert eine Verwerfung des Messfotos als Beweismittel in folgenden Fällen:
- Innerhalb der Schablonen ist bei einer Frontmessung wieder ein Vorderrad noch das Kennzeichen zumindest teilweise enthalten.
- Die Unterseite der Schablone befindet sich nicht unterhalb der Räder des gemessenen Fahrzeugs.
- Teile anderer Verkehrsteilnehmer, die sich in gleicher Fahrtrichtung auf derselben oder einer benachbarten Fahrspur befinden, sind im Bereich der Schablone erkennbar.
- Innerhalb der Schablonen sind bei einer Heckmessung weder ein Vorderrad noch das Kennzeichen zumindest teilweise enthalten.
Hinweis
Der Rahmen muss einer tatsächlichen Höhe von 1 m und mindestens einer Breite von 40 cm entsprechen.