Von Engeln, Banditen und der Polizei - Urteilsgründe liegen vor!
Gespeichert von Carsten Krumm am
Nur kurz: Vor einiger Zeit hatte das (Teil-)Freispruchsurteil gegen ein Mitglied der "Hells Angels", der einen Polizisten durch einen Schuss getötet hat (zu Recht) für erheblichen Wirbel gesorgt. Jetzt liegen endlich die Urteilsgründe vor, zu finden hier auf der BGH-Homepage. Unbedingt reinschauen, da juristisch schon sehr interessant! So ganz oft kommt der im Studium immer wieder durchgekaute Erlaubnistatbestandsirrtum ja in der Praxis doch nicht vor.
Man staunt aber auch schon über den gesamten Sachverhalt und dessen Drumherum etwas, so z.B. darüber, dass der Angeklagte wohl zulässigerweise über eine Schusswaffe verfügte.
Eine Frage, die sicher ganz richtig gestellt ist, ist die des Angeklagten selbst nachdem sich (nach dem Schuss) die Polizei zu erkennen gegeben, der Angeklagte seine Waffe sofort weggelegt hatte, zum Fenster gelaufen war und rief: "Wie könnt ihr so was machen? Warum habt ihr nicht geklingelt? Wieso gebt ihr euch nicht zu erkennen?".
Und dann das: "Er ließ sich widerstandslos verhaften, wobei er verletzt wurde." Bei einer widerstandslosen Verhaftung dürfte die Polizei ja gar keinen Anlass haben, den Angeklagten zu verletzten...man mag da gar nicht über den Grund der Verletzungen weiterdenken...
BGH, Urteil vom 2.11.2011 - 2 StR 375/11 -