Gucci und Cervelats (Schwizz hopp)
Gespeichert von Hans-Otto Burschel am
Das es auch in der Schweiz gelegentlich Probleme mit dem nachehelichen Unterhalt geben kann, beweist diese Anfrage eines Anwalts in einer Mailing-Liste:
In Bündner-Fleisch-Deutsch vorgetragen sicherlich ein Hochgenuss. Danke an Rechtsanwalt Hoenig für den wertvollen HinweisDer gelebte Lebensstandard ist in gewissen Konstellationen ein Kriterium bei der Bemessung des nachehelichen Unterhalts.
Wie ist es zu halten, wenn etwa der sehr reiche Mann seine Frau während der Ehe unstandesgemäss knapp hält (was ja zumal in kalvinistisch-spartanischen Kreisen der Schweizer High Society recht oft vorkommt), und diese, um die Ehe nicht zu gefährden, sich dem unterzieht?
Hat die Frau post divortium Anspruch auf Gucci oder muss sie sich weiterhin von Cervelats ernähren und die Schuhe wenigstens dreimal neusohlen lassen?
Con cordiali saluti
Avv. Roberto HAAB