Gucci und Cervelats (Schwizz hopp)
von , veröffentlicht am 21.01.2012Das es auch in der Schweiz gelegentlich Probleme mit dem nachehelichen Unterhalt geben kann, beweist diese Anfrage eines Anwalts in einer Mailing-Liste:
In Bündner-Fleisch-Deutsch vorgetragen sicherlich ein Hochgenuss. Danke an Rechtsanwalt Hoenig für den wertvollen HinweisDer gelebte Lebensstandard ist in gewissen Konstellationen ein Kriterium bei der Bemessung des nachehelichen Unterhalts.
Wie ist es zu halten, wenn etwa der sehr reiche Mann seine Frau während der Ehe unstandesgemäss knapp hält (was ja zumal in kalvinistisch-spartanischen Kreisen der Schweizer High Society recht oft vorkommt), und diese, um die Ehe nicht zu gefährden, sich dem unterzieht?
Hat die Frau post divortium Anspruch auf Gucci oder muss sie sich weiterhin von Cervelats ernähren und die Schuhe wenigstens dreimal neusohlen lassen?
Con cordiali saluti
Avv. Roberto HAAB
Hinweise zur bestehenden Moderationspraxis
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3 Kommentare
Kommentare als Feed abonnierenGuy Fawkes kommentiert am Permanenter Link
Na das wirft doch ganz neue Perspektiven zur Unterhaltsmaximierung auf:
Nicht nur fiktives Einkommen um den Lebensstandard des Exehepartners zu sichern, sondern auch noch fiktiver Lebensstandard für enttäuschte Wohlstandsmodelle.
Das wird den BGH sicher interessieren.
Hans-Otto Burschel kommentiert am Permanenter Link
wie sauertöpfisch, Herr Untermann.
Das Problem, wie die ehelichen Lebensverhältnisse zu beurteilen sind, wenn bei hohem Einkommen extrem sparsam gelebt wird, gibt es auch im deutschen FamRecht (vgl. BGH NJW 1983, 1733).
Und eben diese Problem schildert der Schweizer Anwalt pointiert.
Klaus kommentiert am Permanenter Link
Unglaublich, dass es sowas immer noch gibt. Gleichberechtigung ist offensichtlich immer noch für viele schwer zu realisieren. Schade.