Gucci und Cervelats (Schwizz hopp)

von Hans-Otto Burschel, veröffentlicht am 21.01.2012
Rechtsgebiete: Familienrecht3|20134 Aufrufe

Das es auch in der Schweiz gelegentlich Probleme mit dem nachehelichen Unterhalt geben kann, beweist diese Anfrage eines Anwalts in einer Mailing-Liste:

 

Der gelebte Lebensstandard  ist in gewissen Konstellationen ein Kriterium bei der Bemessung des nachehelichen Unterhalts.

Wie ist es zu halten, wenn etwa der sehr reiche Mann seine Frau während der Ehe unstandesgemäss  knapp hält (was ja  zumal in  kalvinistisch-spartanischen Kreisen der Schweizer High Society  recht oft vorkommt), und diese, um die Ehe nicht zu gefährden, sich dem unterzieht?

Hat die Frau post divortium  Anspruch auf Gucci oder muss sie sich weiterhin von Cervelats ernähren und die Schuhe wenigstens  dreimal neusohlen  lassen?

Con cordiali saluti

Avv. Roberto HAAB

In Bündner-Fleisch-Deutsch vorgetragen sicherlich ein Hochgenuss.   Danke an Rechtsanwalt Hoenig für den wertvollen Hinweis
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3 Kommentare

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Na das wirft doch ganz neue Perspektiven zur Unterhaltsmaximierung auf:

Nicht nur fiktives Einkommen um den Lebensstandard des Exehepartners zu sichern, sondern auch noch fiktiver Lebensstandard für enttäuschte Wohlstandsmodelle.

 

Das wird den BGH sicher interessieren.

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wie sauertöpfisch, Herr Untermann.

Das Problem, wie die ehelichen Lebensverhältnisse zu beurteilen sind, wenn bei hohem Einkommen extrem sparsam gelebt wird, gibt es auch im deutschen FamRecht (vgl. BGH NJW 1983, 1733).

Und eben diese Problem schildert der Schweizer Anwalt pointiert.

Unglaublich, dass es sowas immer noch gibt. Gleichberechtigung ist offensichtlich immer noch für viele schwer zu realisieren. Schade.

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