Sehr geehrter Herr Krumm....die Handyspange!
Gespeichert von Carsten Krumm am
Natürlich wird hier normalerweise nicht für irgendwelche Produkte (außer für Bücher) geworben. Nachdem ich aber schon von dem "Gumpalm"-Rennen berichtet hatte, hat sich Herr Iordanov (Immerhin Erfinder des Vodcar!) ein echtes Highlight einfallen lassen: Die Handyspange. Lesen Sie mal, was Herr Iordanov mir Lustiges geschrieben hat:
Sehr geehrter Herr Krumm,
Sie kennen meine satirischen Beiträge. Aber ich habe nun etwas sehr ernstes gepostet. Die Handyspange. Sie wird schon von Ärzten empfohlen und beim Autofahren ist sie einfach klasse: www.handyspange.de
Dazu habe ich noch in Ihrem Thread zum "MP3-Hören" mit dem Handy gepostet und würde mich über einen Kommentar freuen. Nicht wenige Richter in Frankfurt nutzen diese Spange am Arbeitsplatz auch schon.
Beste Grüße
Niko Iordanov
Erfinder von Gumpalm, Iordanov Vodka und Handyspange
HANDYSPANGE
Ich sorge für mehr Sicherheit am Steuer. Laut Kraftfahrbundesamt werden 28000 Leute mit einem Punkt und 40 Euro im Monat verwarnt. Wie kommt das? Es gibt doch Freisprecheinrichtungen?
Eben nicht für alle, denn nicht jeder kann damit umgehen und oftmals ist auch der Akku des Bluetoothheadsets leer.
Die Benutzung eines Handys während der Fahrt ist ja nicht verboten, denn nur das Halten oder Aufnehmen des Handys ist untersagt (§ 23 Abs. 1 StVO)
Ich habe nun die Handyspange erfunden und erlaube mir diese Erfindung hier zu posten, weil es wirklich genial ist und ich schon vielen damit helfen konnte. Selbst jetzt im Büro benutze ich die Spange und kann ohne Probleme tippen, verrenke mir dabei nicht den Nacken. www.handyspange.de
Darf ich das Handy trotzdem halten und an das Ohr drücken?
Ja! (Siehe OLG Stuttgart 16.06.2008, AZ: 1 Ss 187/08: Die Benutzung eines Earsets ist nicht mit der Aufnahme oder dem Halten des Hörers eines Autotelefons gleich zu setzen, weil das Earset nicht mit der Hand gehalten werden muss, sondern eine eigenständige Befestigung am Kopf des Fahrers besitzt. Der Umstand, dass im vorliegenden Fall das Earset zur Verbesserung der Hörqualität vom Betroffenen mit der rechten Hand ans Ohr gedrückt wurde, ändert an der grundsätzlich andersartigen Funktionsweise nichts. Die Bestimmung des § 23 Abs. 1 a StVO will offensichtlich verhindern, dass der Fahrer in einer Hand einen Gegenstand hält, den er nicht ohne weiteres schnell loslassen kann.)
;-) Wird man künftig beim Telefonieren erwischt oder geblitzt hatte man selbstverständlich Iordanovs Handyspange benutzt.
Herr Krumm, ich bin mir sicher, Sie werden mein Kunde! :-)
Jetzt stellt sich nur noch die Frage: Spaßvogel oder Genie? Oder gar beides?