Sehr geehrter Herr Krumm....die Handyspange!

von Carsten Krumm, veröffentlicht am 02.02.2012
Rechtsgebiete: HandyspangeVerkehrsrecht5|5032 Aufrufe

Natürlich wird hier normalerweise nicht für irgendwelche Produkte (außer für Bücher) geworben. Nachdem ich aber schon von dem "Gumpalm"-Rennen berichtet hatte, hat sich Herr Iordanov (Immerhin Erfinder des Vodcar!) ein echtes Highlight einfallen lassen: Die Handyspange. Lesen Sie mal, was Herr Iordanov mir Lustiges geschrieben hat:

 

Sehr geehrter Herr Krumm,

Sie kennen meine satirischen Beiträge. Aber ich habe nun etwas sehr ernstes gepostet. Die Handyspange. Sie wird schon von Ärzten empfohlen und beim Autofahren ist sie einfach klasse: www.handyspange.de

Dazu habe ich noch in Ihrem Thread zum "MP3-Hören" mit dem Handy gepostet und würde mich über einen Kommentar freuen. Nicht wenige Richter in Frankfurt nutzen diese Spange am Arbeitsplatz auch schon.

Beste Grüße

Niko Iordanov

Erfinder von Gumpalm, Iordanov Vodka und Handyspange

HANDYSPANGE

Ich sorge für mehr Sicherheit am Steuer. Laut Kraftfahrbundesamt werden 28000 Leute mit einem Punkt und 40 Euro im Monat verwarnt. Wie kommt das? Es gibt doch Freisprecheinrichtungen?

Eben nicht für alle, denn nicht jeder kann damit umgehen und oftmals ist auch der Akku des Bluetoothheadsets leer.

Die Benutzung eines Handys während der Fahrt ist ja nicht verboten, denn nur das Halten oder Aufnehmen des Handys ist untersagt (§ 23 Abs. 1 StVO)

Ich habe nun die Handyspange erfunden und erlaube mir diese Erfindung hier zu posten, weil es wirklich genial ist und ich schon vielen damit helfen konnte. Selbst jetzt im Büro benutze ich die Spange und kann ohne Probleme tippen, verrenke mir dabei nicht den Nacken. www.handyspange.de

Darf ich das Handy trotzdem halten und an das Ohr drücken?

Ja! (Siehe OLG Stuttgart 16.06.2008, AZ: 1 Ss 187/08: Die Benutzung eines Earsets ist nicht mit der Aufnahme oder dem Halten des Hörers eines Autotelefons gleich zu setzen, weil das Earset nicht mit der Hand gehalten werden muss, sondern eine eigenständige Befestigung am Kopf des Fahrers besitzt. Der Umstand, dass im vorliegenden Fall das Earset zur Verbesserung der Hörqualität vom Betroffenen mit der rechten Hand ans Ohr gedrückt wurde, ändert an der grundsätzlich andersartigen Funktionsweise nichts. Die Bestimmung des § 23 Abs. 1 a StVO will offensichtlich verhindern, dass der Fahrer in einer Hand einen Gegenstand hält, den er nicht ohne weiteres schnell loslassen kann.)

;-) Wird man künftig beim Telefonieren erwischt oder geblitzt hatte man selbstverständlich Iordanovs Handyspange benutzt.

Herr Krumm, ich bin mir sicher, Sie werden mein Kunde! :-)

Jetzt stellt sich nur noch die Frage: Spaßvogel oder Genie? Oder gar beides?

 

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5 Kommentare

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Knaller. Eigentlich gar nicht unbedingt die Handyspange (obwohl möglicherweise, ähm, genial). Sondern auch das restliche Leben. Perlen für juristisch angehauchten Humor finden sich unter: movie2k.ru : keine Bange, jedenfalls im Moment nicht etwa genau das, was man unter derlei Domainnamen erwartet. Kein direkt erkennbares Impressum, aber auf der Iordanov-Wodka-Seite wird behauptet, dass Iordanov die Markenrechte für "movie2k" besitzt. Und Herrn Iordanovs Name taucht auf der Seite ein paar mal in weiß auf weißem Hintergrund auf (sobald man z.B. allen Text markiert). Das Augenmerk möchte ich aber auf die rechtlichen Hinweise in der kleinen Textbox auf halber "Höhe" richten.

Noch mal eine Nummer lustiger ist aber www.euro-blueten.de - ich will den Witz nicht verraten, aber für Iordanov's Firma Sunrise GmbH, die auch diese Seite betreibt, ist das vom Geschäftsfeld her passend.

Ich les' das alles als Satire auf Kim Schmitz, äh, Dotcom. Und zwar von jemandem, der das Recht immerhin so weit beherrscht, um kreativ damit zu scherzen.

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Jaja, der legendäre Palmen-Niko. Auf Ihre Frage, Herr Krumm meine Meinung: Irgendwie beides! Faxspamsüchtig soll er sein und unglaublich dreist, aber auch ein begnadeter Selbstdarsteller mit immer wieder einer neuen verrückten Idee. Wie Sie an der "Handyspange" sehen. Unverwüstlich der Mann und beinahe schon wieder eine Spur sympathisch. Gruß nach Frankfurt.

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Unfug. Man sollte beim Autofahren alles verbieten. Das Autofahren ist anstrengend und aufmerksamkeitsheischend genug. Da muss man nicht gleichzeitig Zigaretten rauchen, Radio hören, telefonieren, Togo- oder Thermoskannen-Kaffee trinken oder mit der Beifahrerin turteln. Das kann man alles am Rastplatz oder im Rasthaus. Wenn man sich am Steuer benimmt wie im Gerichtssaal macht man alles richtig...

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Leser schrieb:

Unfug. Man sollte beim Autofahren alles verbieten. Das Autofahren ist anstrengend und aufmerksamkeitsheischend genug. Da muss man nicht gleichzeitig Zigaretten rauchen, Radio hören, telefonieren, Togo- oder Thermoskannen-Kaffee trinken oder mit der Beifahrerin turteln. Das kann man alles am Rastplatz oder im Rasthaus. Wenn man sich am Steuer benimmt wie im Gerichtssaal macht man alles richtig...

Sie meinen, man sollte beim Autofahren Laptop bedienen oder Aktenordner wälzen? Auch nicht ganz ungefährlich ...

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