Änderung des Telekommunikationsgesetzes (TKG) - Geschafft!
Gespeichert von Dr. Axel Spies am
Vertreter des Bundestages und Bundesrates haben in der vergangenen Woche nach Monaten des Tauziehens einen Kompromiss hinsichtlich der TKG-Novelle erzielen können. Bislang liegt noch keine konsolidierte Fassung der Gesetzesänderung vor (siehe im wesentlichen BT-Drs. 17/7521). Die Novelle sollte in den nächsten Tagen im BGBl. veröffentlicht werden. Streihtpunkt bis zuletzt zwischen Bund und den Ländern waren die Rundfunkfrequenzen.
Mit dem Kompromiss soll mit der geänderten TKG-Novelle die Zusammenarbeit von Bund und Ländern bei der künftigen Frequenzplanung, -verwaltung und -verteilung intensiviert werden. Im Vermittlungsausschuss einigte man sich auf ein größeres Mitspracherecht des Bundesrates bei der Frequenzvergabe, da sich dieser unter anderem wegen mangelnder Kompetenz der Länder im November letzten Jahres gegen die Änderung des TKG ausgesprochen hatte.
Hier einige Stellugnahmen:
Die Bundesverband der Verbraucherzentralen vzbv begrüßt die TKG-Änderungen. Laut vzbv werde das Stresspotential für den Verbraucher deutlich reduziert, da nach dem Gesetz telefonische Warteschleifen kostenfrei zur Verfügung stehen. Dennoch bedauert vzbz die zu langen Übergangsfristen und die fehlenden Vorgaben zur Breitbandgeschwindigkeit.
Ebenso begrüßt der Veband BITKOM den Großteil der Neuregelungen zum TKG. BITKOM hatte sich insb. dafür eingesetzt, Gas- und Stromversorger zu verpflichten, unter bestimmten Bedingungen Leerrohre für Breitbandkabel gegen Entgelt zur Verfügung zu stellen.
„Die Gesetzesnovelle trägt dazu bei, den Ausbau schneller Breitband-Internetzugänge überall in Deutschland voranzutreiben“, sagt BITKOM.
Der Bundesverband Breitbandkommunikation e. V. (BREKO) drängt auf eine schnelle Umsetzung der Gesetzesänderung. Weitere Vorschriften müssten im Einzelfall schnell angepasst und die investierenden Unternehmen operativ nutzbar gemacht werden, so BREKO-Präsident Kleint.
In seinem neu veröffentlichten Jahrbuch betont auch Verband der Anbieter von Telekommunikations- und Mehrwertdiensten (VATM) die Wichtigkeit der Neuregelungen des TKG, die die Rahmenbedingungen für den Breitbandausbau verbessern und den Anbieterwechel erleichtern. Außerdem befürwortet VATM den Ausbau der Hochgeschwindigkeitsnetze in ländlichen Regionen.
Welcher Meinung sind Sie hinsichtlich der TKG-Novelle?