Die Steinewerfer aus dem Kindergarten!
Gespeichert von Carsten Krumm am
Na, da hat die Erzieherin wohl nicht richtig aufgepasst:
Im Juni 2010 stellte der Kläger, der Inhaber einer ortsansässigen Firma ist, sein Fahrzeug am Rande des Außenbereichs einer Kindertagesstätte ab und begab sich in das anliegende Gebäude. Auf dem Freigelände der Kita hielt sich eine Gruppe von acht Kindern auf, die von einer Erzieherin betreut wurde. Drei Kinder verließen die Gruppe und begaben sich in Richtung des Außenzaunes, der zur unmittelbar angrenzenden Parkfläche durchlässig ist. Sie nahmen Steine in die Hand und warfen diese gegen das parkende Auto des Klägers. Es handelte sich um so viele Steine, dass insgesamt 21 Dellen im Fahrzeug festgestellt wurden.
(Sachverhalt nach Beck-Aktuell)
Das OLG Koblenz hat die Stadt sicher vollkommen richtig zur Zahlung von Schadensersatz wegen Verletzung der Aufsichtspflicht verurteilt. Hätte die Erzieherin doch bloß besser auf die Kids aufgepasst!
Oberlandesgericht Koblenz, Urteil vom 21.06.2012 - 1 U 1086/11