Anwälte müssen keine Frühaufsteher sein
Gespeichert von Dr. Hans-Jochem Mayer am
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Bei der Beurteilung der fiktiven Reisekosten eines nicht am Wohn- oder Geschäftsort der Partei ansässigen Rechtsanwalts hat sich das OLG Nürnberg im Beschluss vom 13.12.2012 – 12 W 2180/12 auch mit der Frage auseinander gesetzt, ab wann ein unzumutbar frühes Aufstehen einem Anwalt abverlangt würde. Nach dem OLG Nürnberg ist ein Aufstehen vor 6 Uhr morgens zur Wahrnehmung eines Gerichtstermins einem Anwalt – auch im Sommer – unzumutbar!