CDU-Ministerinnen für Rückkehrrecht auf Vollzeitstelle
Gespeichert von Prof. Dr. Markus Stoffels am
Arbeitsministerin von der Leyen und Familienministerin Schröder (beide CDU) sind keineswegs immer einer Meinung (Stichwort „Frauenquote“). Jetzt haben Sie allerdings beide ihr Herz für Beschäftigte entdeckt, die nach familienbedingter Teilzeitphase wieder in die Vollzeitbeschäftigung zurückkehren wollen. Frau von der Leyen sagte dem Nachrichtenmagazin Focus hierzu: „Ich möchte das Teilzeitgesetz so ändern, dass es ein verlässliches Rückkehrrecht in Vollzeit gibt.“ Nach den Vorstellungen der Ministerin sollen Arbeitgeber und Arbeitnehmer zu Beginn der Teilzeit-Phase konkrete Vereinbarungen über eine - wenn gewünscht auch schrittweise - Rückkehr in Vollzeit treffen. Das schaffe „Verlässlichkeit und Planungssicherheit auf beiden Seiten.“ Eckpunkte des Gesetzes seien bereits fertiggestellt und mit dem Familienministerium abgestimmt. Auch Frau Schröder plädierte in den Zeitungen der „WAZ"-Gruppe für einen „Rechtsanspruch auf Rückkehr in Vollzeit". Frau Schröder mahnte, Teilzeit dürfe nicht zur „Einbahnstraße" werden, sondern müsse „eine Phase im Leben" sein. Es gebe seit 13 Jahren einen Rechtsanspruch auf Teilzeit, aber keinen einklagbaren Anspruch auf Wiederaufstockung. „Da läuft etwas schief", sagte Schröder. Wegen Vorbehalten des Koalitionspartners FDP wird der Rechtsanspruch nach Angaben von Schröder aber nicht mehr vor der Bundestagswahl im September umzusetzen sein. „Wir können leider nicht über die FDP hinwegregieren", sagte die Familienministerin.