Rewe distanziert sich von Praktikanten-Ausbeutung und trennt sich von Marktleiter
Gespeichert von Prof. Dr. Markus Stoffels am
Im letzten Blog-Beitrag (vom 31.3.2014) war über den Fall eines Bochumer Rewe-Marktes berichtet worden, der eine Praktikantin acht Monate ohne Gehalt hat arbeiten lassen und vom Bochumer Arbeitsgericht zu einer Gehaltsnachzahlung von über 17.000 Euro verurteilt worden ist. Schon nach dem Urteil hat Rewe angekündigt, Konsequenzen aus diesem Vorfall zu ziehen. Dies hat Rewe nun getan. Wie Spiegel-Online berichtet, hat sich Rewe von dem verantwortlichen Marktbetreiber getrennt. „Es gibt in der Rewe-Group keinen Platz für Verstöße gegen Gesetze und soziale Standards“, erklärte Martin Brüning, der Sprecher der Handelskette. Das Gebaren verstoße gegen die „genossenschaftlichen Grundwerte“, die „sowohl für Mitarbeiter als auch für Kaufleute“ Geltung hätten. Nach Rewe-Angaben hatte der selbständige Kaufmann einen Partnermarkt, also eine selbständig geführte Filiale, betrieben. Als Einzelunternehmer mit einer eigenständigen, kleinen Gesellschaft handele er auch in Personalangelegenheiten unabhängig. „Das entlässt ihn selbstverständlich nicht aus der Pflicht, seinen Markt tagtäglich nach den genossenschaftlichen Grundwerten der Rewe-Group zu führen und sich an Recht und Gesetz zu halten“, unterstrich Brüning. Der Fall zeigt, dass unbezahlte Praktika über einen längeren Zeitraum offenbar immer noch an der Tagesordnung sind. Die wenigsten Praktikanten dürften den Mut aufbringen, den Klageweg zu beschreiten. Die Stellung der Praktikanten bleibt prekär. Eine gewisse Aufwertung ihrer Stellung verspricht immerhin der gerade vom Kabinett beschlossene Gesetzentwurf zum Mindestlohn. Denn ab 2015 gilt auch für freiwillige Betriebspraktika, die länger als sechs Wochen dauern, eine gesetzliche Lohnuntergrenze von 8,50 Euro. Damit sind als Praktika getarnte monatelange Arbeitseinsätze zum Hungerlohn künftig nahezu ausgeschlossen. Lediglich Schul- und Pflichtpraktika sind vom Mindestlohn ausgenommen.