Veröffentlicht am 04.02.2016 von Prof. Dr. Christian RolfsDie Klägerin ist bei der Beklagten als Montagehelferin beschäftigt. Ihre Vergütung richtet sich nach Akkordsätzen. Der Grund-Stundenlohn für die Montage von 41,5 Bauteilen je 60 Minuten (100%- ... Weiterlesen
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