Wollen Sie Ihrer Mutter eine kleine Freude machen?
Gespeichert von Hans-Otto Burschel am
Wenn Sie noch mind. 2 Geschwister haben, ihre Mutter also mind. 3 Kinder auf die Welt gebracht hat und das gesetzliche Rentenalter erreicht hat, hat sie auf jeden Fall Anspruch auf eine (ggf. allerdings kleine) Rente.
Seit dem 01.07.14 gibt es die „Mütterrente“ auch für Kinder, die vor 1992 geboren wurden. Es werden dem betreuenden Elternteil 2 Entgeltpunkte je Kind in der gesetzlichen Rentenversicherung gutgeschrieben.
Bei 3 Kindern errechnen sich zugleich 6 Jahre (3 x2) Wartezeit in der Rentenversicherung, so dass die Mindestwartezeit von 60 Monaten erfüllt ist.
Ein Entgeltpunkt (West) hat ab 01.07.14 einen Wert von 28,61 €, so dass sich bei 3 Kindern eine Rente von 171,66 € errechnet.