CDU-Sozialflügel warnt Parteifreunde vor Verfassungsverstoß bei Tarifeinheit
Gespeichert von Prof. Dr. Markus Stoffels am
Nachdem der Wirtschaftsflügel der Union vor einigen Tagen in einem Eckpunktepapier eine Verschärfung des Gesetzentwurfs zur Tarifeinheit aus dem Hause Nahles gefordert hatte (Blog-Beitrag vom 17.4.2015), bezieht nun der Sozialflügel der Union Stellung und kritisiert die Vorstellungen der Parteifreunde mit deutlichen Worten. Der Bundesvize der Christlich Demokratischen Arbeitnehmerschaft (CDA), Christian Bäumler, hält die von einigen Unions-Wirtschaftspolitikern angestrebte Einschränkung des Streikrechts sogar für verfassungswidrig. „Die Politik darf nicht vorgeben, wo das im Grundgesetz verankerte Streikrecht ohne oder mit Einschränkungen gilt, sagte Bäumler dem Handelsblatt (Online-Ausgabe). Eine Verschärfung des Tarifeinheitsgesetzes würde aus Bäumlers Sicht zudem den sozialen Frieden nicht stärken sondern beeinträchtigen. „Wenn Erziehern und Lehrern erst dann das Streikrecht zugebilligt wird, wenn sie sich einem obligatorischen Schlichtungsverfahren unterzogen haben, werden sie zu Beschäftigten zweiter Klasse“, sagte der CDU-Politiker. Der CDU-Politiker äußerte sich nicht dazu, ob es nicht auch gute Gründe für eine solche Einschränkung geben könnte, die eine verfassungsrechtliche Rechtfertigung möglich erscheinen lassen könnten. Man könnte auch den Standpunkt einnehmen, dass eine Beschränkung des Arbeitskampfes im Bereich der Daseinsvorsorge als milderes Mittel im Verhältnis zur Wiedereinführung der Tarifeinheit geboten ist. Es bleibt jedenfalls spannend, welche Veränderungen der Gesetzentwurf noch erfahren wird.