Sexistische Kaffeewerbung
Gespeichert von Prof. Dr. Christian Rolfs am
Beim Arbeitsgericht Mönchengladbach ist derzeit ein Kündigungsschutzprozess der ungewöhnlicheren Art anhängig: Der Kläger ist bei einer Kaffeefirma beschäftigt. Die hatte eines ihrer Fahrzeuge mit einer, wenn man freundlich ist: auffälligen, wenn man kritischer ist: sexistischen Werbung beklebt, nämlich mit in roten Highheels steckenden nackten Frauenbeinen, die sich in Kaffeebohnen räkeln. Damit wolle man Aufmerksamkeit erreichen, sagt der Geschäftsführer. Der Kläger, immerhin langjähriger Mitarbeiter des Unternehmens, weigert sich jedoch, mit so einem "Puffauto" zu den Kunden zu fahren und ließ sich nach einer Auseinandersetzung mit dem Chef krankschreiben. Darauf folgte die Kündigung.
Im Gütetermin hatten die Parteien einen Vergleich abgeschlossen, der jedoch widerrufen wurde. Als Außenstehender fragt man sich, warum der Kläger nicht einfach auf einem anders dekorierten Fahrzeug eingesetzt wird (auf dem Foto des Presseberichts kann man im Hintergrund ein unauffälligeres Firmenfahrzeug erkennen).