Koalition plant "Gesetz für mehr Lohngerechtigkeit" - Andere arbeitsrechtliche Änderungen werden noch beraten
Gespeichert von Prof. Dr. Christian Rolfs am
Nach längerer politischer Kontroverse hat sich der Koalitionsausschuss vergangene Woche über die Eckpunkte eines „Gesetzes für mehr Lohngerechtigkeit“ verständigt. Das Gesetz soll dafür Sorge tragen, dass Frauen und Männer entsprechend der rechtlichen Verpflichtung aus Art. 157 AEUV auch tatsächlich gleiches Arbeitsentgelt für gleiche oder vergleichbare Arbeit erhalten. Das Bundesfamilienministerium stellt hierzu fest: „Immer noch verdienen Frauen im Durchschnitt 21 Prozent weniger als Männer. Auch wenn man herausrechnet, dass sie häufiger in Teilzeit arbeiten, seltener in Führungspositionen aufsteigen oder eher in sozialen Berufen mit geringen Verdiensten tätig sind, verbleibt immer noch eine Lücke von sieben Prozent im Durschnitt.“
Die politischen Eckpunkte der Einigung fasst das BMFSFJ auf seiner Homepage wie folgt zusammen:
Individueller Auskunftsanspruch
Angestellte in Betrieben mit mehr als 200 Beschäftigten sollen einen individuellen Auskunftsanspruch erhalten. Damit werden mehr als 14 Millionen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer das Recht haben zu erfahren, wie sie im Vergleich zu anderen bezahlt werden.
In tarifgebundenen Unternehmen soll der Auskunftsanspruch über die Betriebsräte wahrgenommen werden, in Betrieben ohne Betriebsrat und ohne Tarifvertrag können sich die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer direkt an den Arbeitgeber wenden.
Prüferverfahren und Berichtspflicht
Zudem soll ein Prüfverfahren für Unternehmen mit mindestens 500 Beschäftigten eingeführt werden. Die entsprechenden Unternehmen werden dazu aufgefordert, mindestens alle fünf Jahre ein Prüfverfahren durchzuführen. Lageberichtspflichtige Unternehmen (Kapitalgesellschaften) ab 500 Beschäftigten müssen künftig regelmäßig über Maßnahmen zur Gleichstellung und zur Entgeltgleichheit im Unternehmen berichten.
Es ist geplant, das Gesetz noch im Dezember in das Bundeskabinett einzubringen. Verabschiedet werden soll es im Sommer 2017. Nach Inkrafttreten des Gesetzes wird es in Hinblick auf Wirksamkeit, Reichweite und dem damit verbundenen Erfüllungsaufwand evaluiert werden. Dabei werden auch die Betreibe mit weniger als 200 Beschäftigten in den Blick genommen.
Weitere Novellierungen sind noch in der Beratung
Andere von der Koalition in Angriff genommene Änderungen im Arbeitsrecht hängen derweil noch im Gesetzgebungsverfahren. Das betrifft die Reform der Leiharbeit und die Regulierung von Werkverträgen (BT-Drucks. 18/9232) ebenso wie die Novelle des Mutterschutzgesetzes (BT-Drucks. 18/8963) und das Bundesteilhabegesetz (BT-Drucks. 18/9522) mit seinen Änderungen im SGB IX.