BGH: Mutterschutz ist Mutterschutz. Auch bei großer Strafkammer. Basta!
Gespeichert von Carsten Krumm am
Nur ein kurzer Hinweis auf eine BGH-Entscheidung vom heutigen Tage. Da war eine Richterin des Spruchkörpers schwanger, was ja durchaus erfreulich ist. Die Schwangerschaft dauerte auch während der Hauptverhandlung an. Über Weihnachten war die HV unterbrochen. Vom 20.12.2013 bis zum 03.01.2014. Und in der Zeit gebar die Richterin ein Kind. Sie arbeitete also auch während des Mutterschutzes. Klar: Das Verfahren sollte ja auch weiterlaufen und nicht neu begonnen werden. Insgesamt dauerte es nämlich 20 Monate. Eine neue Verhandlung hätte viel bereits geleistete Arbeit vernichtet. Jetzt ist das Urteil vom BGH gekippt worden. Das Gericht war nämlich nach Ansicht des BGH falsch besetzt. Mutterschutz ist eben Mutterschutz und steht nicht zur Disposition. Ich meine: Gut so! Oder?!