Fahrverbot ja...aber nicht für Bundeswehrfahrzeuge!
Gespeichert von Carsten Krumm am
Vor einigen Wochen gab es im Verkehrsrecht Blog die Meldung über ein Ausnehmen von Bundeswehrfahrzeugen von einem Fahrverbot. Alexander Gratz hat mir dankenswerterweise das Urteil zugemail. Ist nur ein wahrscheinlich abgesprochener Tenorbeschluss nach § 72 OWiG wegen eines Geschwindigkeitsverstoßes. Und zum Fahrverbot heißt es darin:
Es wird ein Fahrverbot von 1 Monat angeordnet.
Vom Fahrverbot ausgenommen snd Fahrten mit Kraftfahrzeugen der Bundeswehr der Fahrzeugklassen G, CF zu dienstlichen Zwecken.
OLG Saarbrücken, Beschluss vom 21.5.2015 - 22 OWi 62 Js 37/15 - 33/15
Das Ausnehmen von Fahrzeugarten ist vollkommen in Ordnung...der Zusatz "zu dienstlichen Zwecken" ist eher nicht so dem § 25 StVG entsprechend. Man weiß aber, was gemeint ist.
Und richtig wird die Entscheidung auch sein, wenn es sich um einen Geschwindigkeitsverstoß mit Privatfahrzeugen handelte. Dann muss die Erziehungswirkung des Fahrverbotes auch in erster Linie diese Fahrzeuge erfassen. Mit den BW-Fahrzeugen wird der Betroffene sicher nicht "so heizen"...die darf er dann ruhig weiterfahren...