Unerträgliche Kostenfolgen bei Nebenintervention
Gespeichert von Dr. Hans-Jochem Mayer am
Dass eine Nebenintervention zu unerträglichen Kostenfolgen führen kann, zeigt der Beschluss des OLG Dresden vom 19.02.2018 - 10 W 30/18. Denn das erstinstanzliche Gericht setzte den Streitwert auch für die Nebenintervenienten auf den Hauptsachestreitwert von über 71.000 € fest. Das OLG Dresden stellte sich jedoch auf den Standpunkt., dass sich der Gegenstandswert der Nebenintervention nicht nach dem Antrag der vom Streithelfer unterrichteten Partei richtet, sondern nach seinem eigenen wirtschaftlichen Interesse am Obsiegen der von ihm unterstützten Partei. Dass in Bereich der Nebenintervention noch nicht alle Streitwertfragen geklärt sind, zeigt auch der Forderungskatalog von BRAK und DAV, wonach ein neuer §31 c RVG vorgeschlagen wird für die Fälle, in denen durch die Streitverkündung ein besonderer Streitgegenstand in das Verfahren eingeführt wird.