Was der Videobeweis im Fußball uns für den Strafprozess lehrt
Gespeichert von Prof. Dr. Bernd von Heintschel-Heinegg am
Erstmals bei der WM in Russland kommt der Videobeweis zum Einsatz. Mit großem Erfolg wie uns die FIFA und diverse Experten weismachen wollen. Den Gegenbeweis lieferte im Viertelfinale Brasilien gegen Belgien das Foul des Belgiers Vincent Kompany am brasilianischen Stürmer Gabriel Jesus. Selbst das Offenkundige vor Augen – Kompany trifft noch im eigenen Strafraum den Fuß des Stürmers – pfeift der Schiedsrichter: Ball vor dem Foul im Aus, also Abstoß (und kein Elfmeter und der nach meinem Wissen gegeben werden müsste, selbst wenn mit dem Foul keine Torchance verbunden war; darin könnte aber die Antwort auf die getroffene Entscheidung liegen). Nun kommt‘s: Die Rücksprache mit dem Videoschiedsrichter bestätigt trotz klarem optischen Nachweis die falsche Schiedsrichterentscheidung.
Auch die Strafjustiz kann sich trotz der Sehkraft eindeutiger Bilder irren. Wir alle müssen mit Irrtümern leben, schlimm wird es, wenn wir das nicht wahrhaben wollen und nicht dagegen steuern. Aus dem Viertelfinalspiel kann die Strafjustiz lernen, ganz genau deshalb hinzusehen, um (Justiz-)Irrtümer gerade wegen einer solchen Nachlässigkeit nicht zu begehen.
Wenn gleichwohl falsch entschieden wird, darf man sich nicht wundern, wenn einem der Videobeweis im Fußball wie im Strafprozess der Wahrheit nicht näher bringt – und jedenfalls im Fußball in die Tonne getreten werden sollte, wie jetzt mancherorts gefordert wird.