Section Control: VG Hannover findet das nicht so toll...
Gespeichert von Carsten Krumm am
Section Control - ein neues Lieblingskind messender Behörden. Und im Ausland schon genutzt. Über eine längere Messstrecke wird die Durchschnittsgeschwindigkeit gemessen. Gute Idee. Kann man auch mal hier probieren. Köstlich hier die Peinlichkeit, dass man sich offenbar bei Versuchen einer solchen Anlage nicht ausreichend mit der Rechtslage auseinandergesetzt hat. Das VG Hannover hat hierzu ein langes Urteil schreiben müssen. Im Volltext schwer zu lesen. Findet man aber im Netz. Hier nur die Leitsätze:
1. Die Durchführung einer abschnittsbezogenen Geschwindigkeitskontrolle (Section Control) greift in das Grundrecht der betroffenen Kraftfahrtzeugführer auf informationelle Selbstbestimmung als Ausprägung des allgemeinen Persönlichkeitsrecht ein. Dies gilt auch für die (Nichttreffer-) Fälle, in denen ein Geschwindigkeitsverstoß durch die Anlage nicht festgestellt wird.
2. Die abschnittsbezogene Geschwindigkeitskontrolle bedarf daher einer bereichsspezifischen, präzisen und normenklaren Rechtsgrundlage.
3. Eine solche Rechtsgrundlage lässt sich zum Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung weder im Bundes- noch im niedersächsischen Landesrecht finden.
4. Das Fehlen einer (hinreichend bestimmten) Rechtsgrundlage für die abschnittsbezogene Geschwindigkeitskontrolle ist auch nicht während eines sog. Pilotbetriebes der Anlage im überwiegenden öffentlichen Interesse hinzunehmen.
VG Hannover Urt. v. 12.3.2019 – 7 A 849/19, BeckRS 2019, 3284