BRAK veröffentlicht Reformvorschlag für Auskünfte im Pflichtteilsrecht (§ 2314 BGB)
Gespeichert von Dr. Claus-Henrik Horn am
Die Bundesrechtsanwaltskammer setzt sich für eine Erweiterung der vorbereitenden Ansprüche im Pflichtteilsrecht ein. Vorbereitet hat den Gesetzesentwurf zu § 2314 BGB der Ausschuss für Familien- und Erbrecht, dessen Mitglied der Verfasser dieser Nachricht ist.
Da derzeit die Rechtslage hinsichtlich der Auskunftsansprüche von Erben gegen Pflichtteilsberechtigte hinsichtlich unentgeltlicher Zuwendungen, die diese von dem Erblasser bekommen haben, umstritten ist, möchte die BRAK hierfür einen klaren materiell-rechtlichen Auskunftsanspruch schaffen. Dieser ist gerichtet auf eine privatschriftliche Liste; einen Anspruch des Erben auf eine „notarielle Liste“ ist nicht vorgesehen.
In Anlehnung an den Belegvorlegeanspruch bei den Auskunftspflichten bei der Zugewinngemeinschaft nach § 1379 Abs. 1 S. 2 BGB wird ein solcher Anspruch auch im Pflichtteilsrecht gefordert.
Die Details sind in der Initiativstellungnahme 36/2019 vom 11.12.2019 zu entnehmen, die HIER abrufbar ist.