"StVO-Novelle": Die weitgehend unbemerkte Fahrverbotsverschärfung
Gespeichert von Carsten Krumm am
Gestern und heute ging die neue StVO-Novelle durch die Tagespresse/Radio/Fernsehen. Manches ist sicher hilfreich. Populär und m.E. richtig sind etwa die Entscheidungen pro Fahrrad. Für mich etwas überflüssig ein eigener grüner Rechtsabbiegerpfeil als Schild für Radfahrer. Schadet aber auch nicht. Und ansonsten ging es - wie immer - vor allem um Verschärfungen. Das lässt sich komischerweise immer hervorragend verkaufen. Zumal dann, wenn es gar nicht so viele betrifft. Man denke etwa an die Rettungsgassenverstöße. Die sind wirklich nicht schön und auch ahndenswert - in der (veröffentlichten) Rechtsprechung spielen die aber überhaupt keine Rolle. Wahrscheinlich liegt das daran, dass sie kaum verfolgt werden. Umso schöner, wenn der Bundesrat hier klar Farbe bekennt!
Die eigentlich folgenreichste Verschärfung ist in der Berichterstattung bei all den Änderungen aber zu kurz gekommen. Der BKat soll nämlich dahin geändert werden, dass bereits bei innerörtlichen Geschwindigkeitsüberschreitungen um 21 km/h oder mehr ein Regelfahrverbot fällig wird. Wer also eine breit ausgebaute Straße, auf der nachträglich eine 30er-Beschilderung vorgenommen wurde, nun etwa mit 52 km/h geblitzt wird, hat es schwer. Die Anwaltschaft wird das freuen, weil sicher zahlreiche neue Mandate hierdurch auf sie zukommen. Und wer sich mit der FV-Verteidigung bei innerörtlichen 30er-Beschilderungen befassen muss, findet in meinem "Fahrverbot in Bußgeldsachen" einen eigenen Abschnitt hierzu in § 5 des Buches. ;-)