Fahrradfahrer überholt Pferd: 2 m Abstand bitte!
Gespeichert von Carsten Krumm am
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Noch ein kurzer Hinweis auf Beck-Aktuell. Da geht es um einen Fall, den das LG Frankenthal zu entscheiden hatte: Wie ist es mit der Haftungsqute bei einem Unfall eines Pferdes mit einem (in nur 1 Meter Abstand) überholenden Fahrrad? "Halb/Halb" meint das LG (LG Frankenthal, Urteil vom 05.05.2020 - 4 O 10/19). Hier gibt`s den Link zu der Meldung.