Vorerst kein gesetzlicher Anspruch auf Homeoffice
Gespeichert von Prof. Dr. Christian Rolfs am
Das wird wohl erst einmal nichts: Vor einigen Tagen hatte das Bundesarbeitsministerium den Entwurf eines "Mobile Arbeit Gesetz" vorgelegt. Dieses sollte Vollzeitbeschäftigten grundsätzlich einen Rechtsanspruch auf "Homeoffice" oder mobiles Arbeiten im Umfang von 24 Tagen im Jahr einräumen (z.B. hier auf tagesschau.de). Nur bei zwingenden betrieblichen Gründen, die eine Anwesenheit des Arbeitnehmers im Betrieb unumgänglich machten, sollte das Verlangen vom Arbeitgeber zurückgewiesen werden können. Betriebs- und Personalräten sollte ein Mitbestimmungsrecht eingeräumt werden, um "passgenaue" betriebliche Lösungen zu vereinbaren.
Der Entwurf war vielfach auf Kritik gestoßen. Vielen Arbeitnehmervertretern ging er nicht weit genug - nur zwei Tage Homeoffice im Monat ist in der Tat weniger, als schon jetzt in vielen Betrieben üblich ist - viele Arbeitgeber fürchteten dagegen weitere Bürokratie, insbesondere in Branchen, die Homeoffice nicht ohne weiteres ermöglichen können (z.B. hier auf faz.net).
Jetzt landet der Entwurf bis auf weiteres in der Schublade. Das Bundeskanzleramt, dem jeder Gesetzentwurf für die Ressortabstimmung zu übermitteln ist (§§ 15, 16 Geschäftsordnung der Bundesregierung), wird ihn nicht weiterleiten und damit auch nicht zur Beschlussfassung dem Bundeskabinett vorlegen (hier auf zeit.de). Formale Begründung: Im Koalitionsvertrag sei nur ein Auskunftsanspruch des Arbeitnehmers vereinbart worden, aber kein Rechtsanspruch auf Homeoffice. Im Koalitionsvertrag heißt es:
Wir wollen mobile Arbeit fördern und erleichtern. Dazu werden wir einen rechtlichen Rahmen schaffen. Zu diesem gehört ein Auskunftsanspruch der Arbeitnehmer gegenüber ihrem Arbeitgeber über die Entscheidungsgründe der Ablehnung.