BMJV bereitet Gesetz zur Umsetzung der Hinweisgeber-Richtlinie vor
Gespeichert von Prof. Dr. Christian Rolfs am
2019 hat die Europäische Union die Richtlinie 2019/1937/EU zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden (Hinweisgeber- oder Whistleblowing-Richtlinie) verabschiedet (hier). Sie schützt, wie ihr Titel schon sagt, (nur) Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden. Aber welcher Arbeitnehmer, der ein Fehlverhalten eines Kollegen, Vorgesetzten oder gar der Unternehmensleitung aufdeckt, weiß schon sicher, ob dieses Verhalten (nur) gegen autonomes nationales Recht verstößt oder ob (auch) ein Verstoß gegen Unionsrecht (Primärrecht, Verordnungen, Richtlinien) vorliegt? Das BMJV plant daher, die Richtlinie überschießend umzusetzen und auf alle Personen zu erstrecken, die Hinweise auf Rechtsverstöße im Betrieb oder Unternehmen geben, unabhängig davon, ob gegen Unions- oder rein nationales Recht verstoßen wird (Presseberichte hier).
Das CDU-geführte Bundeswirtschaftsministerium hatte ursprünglich auf eine 1:1-Umsetzung der Richtlinie gedrängt (hier im BeckBlog). Diese Bedenken scheinen nunmehr ausgeräumt zu sein.