Angemessenheitsbeschluss für UK – hält das!?
Gespeichert von Barbara Schmitz am
Die EU-Kommission hat einen Angemessenheitsbeschluss für den Datentransfer ins Vereinigte Königreich auf den Weg gebracht. Als Argumente für die Annahme eines angemessenen Schutzniveaus wird u.a. aufgeführt, dass „die EU das Datenschutzrecht des Vereinigten Königreichs jahrzehntelang mitgeprägt“ habe.
Das ist eine interessante Annahme. Was bedeutet diese Einschätzung mit Blick auf eine vergleichbare geheimdienstliche Praxis für die Länder der „Five Eyes“-Allianz und das Datenschutzniveau in diesen Ländern? Sollte in diesen Ländern kein Schutzniveau angenommen werden, weil die EU nicht „mitgeprägt“ hat?
Ein weiteres Argument für das angemessene Datenschutzniveau sieht die EU-Kommission auch in Verpflichtung UKs weiterhin Vertragspartei der EU-Menschenrechtskonvention und der Konvention Nr. 108 zu bleiben und damit weiter „trotz seines Austritts aus der EU Mitglied der europäischen „Datenschutzfamilie““ zu sein.
Sind das angemessene Kriterien zur Herstellung und Sicherstellung eines internationalen Datenschutzniveaus?
Der Angemessenheitsbeschluss soll auf vier Jahre zunächst begrenzt werden, mit der Option einer Verlängerung, „wenn das Schutzniveau im Vereinigten Königreich weiterhin angemessen wäre“.
Was ist, wenn nicht!? Und vor allem, was ist, wenn schon vorher nicht (mehr)?