Zeit für flächendeckenden "Corona-Eildienst"?
Gespeichert von Carsten Krumm am
Vor einigen Monaten überschrieb ich einen Beitrag im Zusammenhang mit der Pandemielage mit "GRUNDGESETZ". Bekanntlich ein Wort, das viele Menschen heute zusammenzucken lässt. Dabei sind Coronaschutz und Grundgesetz überhaupt kein Widerspruch. Seit gestern nun gilt die "Bundesnotbremse". Vor allem nachts zu Zeiten, in denen wohl kein deutsches Gericht (nicht einmal in Berlin) mehr Eildienste versieht, kommt es zu erheblichen Einschränkungen durch die Notbremse. Nächtliche Kontrollen werden sicher nun gehäuft stattfinden. Und auch Ingewahrsamsnahmen uneinsichtiger Mitbürgerinnen und Mitbürger oder nächtliche Durchsuchungsmaßnahmen (etwa bei den tatsächlichen/angeblich zahlreichen "Partygesellschaften") sind absehbare und sicher politisch auch gewollte Folge.
Nun hat vor etwa 2 Jahren das BVerfG klargestellt, dass ein Eildienst nachts dann vorgehalten werden muss, wenn Bedarf besteht. Wie sehen es die Blogleser*innen? Gibt es solchen Bedarf? Oder sind Coronaverstöße nachts nur zu vernachlässigende Einzelfälle, auf die Rechtsstaat nicht eigens reagieren muss? Dann könnte man freilich auch jegliche Kontrollen einstellen.
Müssen also sofort Eildienste eingerichtet werden, um schwerste Grundrechtsverletzungen (Freiheitsverlust, Wohnungsdurchsuchung) zu vermeiden?