Veröffentlicht am 12.04.2023 von Prof. Dr. Christian Rolfs
Es verstößt nicht gegen das Maßregelungsverbot des § 612a BGB, das Arbeitsverhältnis einer medizinischen Fachangestellten während der sechsmonatigen Wartezeit (§ 1 Abs. 1 KSchG) zu kündigen, wenn diese sich weigert, sich gegen Corona impfen zu lassen.Weiterlesen
Rechtsgebiete:
Bürgerliches RechtArbeitsrechtCorona1174 Aufrufe