Im Saarland gilt das Grundgesetz noch besser als woanders: Lasermessungen mit Riegl nicht verwertbar?!
Gespeichert von Carsten Krumm am
Die Überschrift lässt es erkennen. Ich bin etwas genervt. Die derzeit wohl wichtigste verkehrsrechtliche Kanzlei RAe Zimmer-Gratz hat einmal mehr einen Erfolg in einer OWi-Sache im Saarland beim dortigen OLG erzielt. Der Kanzlei gönne ich das - sie hat tatsächlich in den letzten Jahren viel für die Akteneinsicht der Betroffenen/Verteidiger getan. Irritiert bin ich eher von der Rechtsprechung an der Saar, die langsam alles im OWi-Recht auf den Kopf stellt. Wenn man der Kanzlei glauben darf (und das darf man sicher), dann ist das OLG darauf gestoßen worden, dass Riegl-Messgeräte gar keine Daten aufzeichnen. Blogleser*innen wussten das ja immer (und ich jedenfalls, so lange ich mich mit der OWi-Thematik befasse). Auf einmal stellt man das wohl auch im Saarland fest und hat damit ein Problem. Ich denke, andere OLGe werden da nicht mitziehen. Im Saarland sollte man aber seitens der Verkehrsüberwachung erwägen, vielleicht einfach die Verfolgung von OWis aufzugeben. Als nächstes sind sicher die Alkoholmessgeräte dran. Oder werden die Rohmessdaten dort gespeichert?
Genug gemeckert. HIER finden sich die Meldung der Anwaltskanzlei und auch die gescannte Entscheidung des OLG.