Geschwindigkeitsmessungen durch Nachfahren mit ungeeichtem Tacho
Gespeichert von Carsten Krumm am
Üblicherweise werden bei einfachen Messungen durch Nachfahren ohne justierten/geeichten Tacho 20 % als Toleranz abgezogen. Alle OLGe machen das so. Alle????? Nein. das OLG Köln hat gerade für seinen Bezirk eine alte Rechtsprechung modifiziert:
Bei der Geschwindigkeitsermittlung durch Nachfahren in einem Fahrzeug mit nicht justiertem Tachometer ist regelmäßig ein erster Toleranzabzug von der abgelesenen Geschwindigkeit von 10% zuzüglich 4 km/h für mögliche Eigenfehler des Tachometers sowie ein weiterer Toleranzabzug zwischen 6 und 12% der abgelesenen Geschwindigkeit erforderlich, um weiteren Fehlerquellen, wie Ablesefehlern sowie solchen Fehlern, die aus Abstandsveränderungen und/oder der Beschaffenheit des Fahrzeugs resultierten zu begegnen (teilweise Aufgabe der bisherigen Senatsrechtsprechung). Dies hat das Oberlandesgericht Köln entschieden.
OLG Köln, Beschluss vom 03.12.2021 - 1 RBs 254/21, BeckRS 2021, 41108
Hinweis: Demnächst gibt es eine Anmerkung von mir dazu in der NZV.
Zur Messung durch Nachfahren: Kapitel 5 in meinem Buch "Fahrverbot in Bußgeldsachen, 5. Aufl. 2022"