Kammergericht: Geschwindigkeitsverstöße in Berlin auf einer BAB sind "innerorts"
Gespeichert von Carsten Krumm am
Bei Geschwindigkeitsverstößen auf Autobahnen wird sonst eigentlich immer die Rechtsfolge für "außerorts" angewandt. In Berlin ist man da härter:
Es ist rechtsfehlerfrei von einer Überschreitung innerhalb geschlossener Ortschaften ausgegangen. Denn nach gefestigter Rechtsprechung des Senats sind Geschwindigkeitsüberschreitungen auf der Bundesautobahn im Berliner Stadtgebiet als innerörtliche Verstöße zu behandeln (vgl. Senat, Beschlüsse vom 5. Januar 2022 - 3 Ws (B) 329/21 -; vom 22. Dezember 2021 a.a.O.; vom 22. März 2021 - 3 Ws (B) 35/21 -; vom 28. März 2001 - 3 Ws (B) 88/01 -, juris). Die nach der Tatbegehung innerhalb und außerhalb geschlossener Ortschaften differenzierende Regelung des Bußgeldkatalogs ist auf die höhere abstrakte Gefährlichkeit von Geschwindigkeitsüberschreitungen im Bereich geschlossener Ortschaften zurückzuführen, ohne dass es dabei auf die verkehrsrechtliche Klassifizierung ankommt. Eine höhere abstrakte Gefährlichkeit ergibt sich bei der Berliner Stadtautobahn beispielsweise aus der Vielzahl von Ein- und Ausfahrten, der häufig kurvigen Streckenführung sowie daraus, dass auf der Stadtautobahn jederzeit mit Verkehrsstauungen gerechnet werden muss (vgl. Senat, Beschluss vom 28. März 2001 a.a.O.).
KG Beschl. v. 26.1.2022 – 3 Ws (B) 1/22, BeckRS 2022, 1839
Also: Vorsicht!