OLG Brandenburg: Wir müssen nicht aufs BVerfG warten - wir machen es ja richtig!
Gespeichert von Carsten Krumm am
Beim OLG Brandenburg ging es um Poliscan FM1, das Rohmessdaten nicht speichert. Höchst ärgerlich. Daher wartet die Praxis noch immer auf eine BVerfG-Entscheidung dazu. Aber: Muss ein Gericht diese Entscheidung abwarten? Nein, meint das OLG Brandenburg ganz richtig. Vielleicht wäre es natürlich doch besser, zu warten - aufgrund des tatrichterlichen Urteils droht auch bei langem Warten keine Verjährung....
.....Er rügt die Verletzung formellen und materiellen Rechts und macht geltend, das eingesetzte Messgerät PoliScan FM 1 des Herstellers Vitronic genüge jedenfalls mit der Softwareversion 4.4.9, bei welcher keine Rohmessdaten gespeichert würden, nicht rechtsstaatlichen Prinzipien. Hierzu sei zum Aktenzeichen 2 BvR 1167/20 eine Beschwerde vor dem Bundesverfassungsgericht anhängig, deren Ergebnis vor der hiesigen Entscheidung abzuwarten sei....
... Das Verfahren ist nicht mit Blick auf das vor dem Bundesverfassungsgericht zum Aktenzeichen 2 BvR 1167/20 anhängige Verfassungsbeschwerdeverfahren auszusetzen. Eine Grundrechtsverletzung ist nicht zu besorgen. Die fehlende Reproduzierbarkeit der zum einzelnen Messwert führenden Berechnung wegen fehlender Rohmessdaten berührt weder den Anspruch des Betroffenen auf ein faires Verfahren noch denjenigen auf eine effektive Verteidigung (OLG Zweibrücken, Beschluss vom 01. Dezember 2021, 1 OWi 2 SsBs 100/21, Rz. 15 m. w. N., Juris).
OLG Brandenburg Beschl. v. 27.9.2022 – 1 OLG 53 Ss-OWi 397/22, BeckRS 2022, 28361