XV3 - Problem: Rückabwicklung des Kaufvertrags
Gespeichert von Carsten Krumm am
Im Blog wurde bereits über die Probleme mit dem Messgerät XV3 berichtet. Es wirkte tatsächlich zuverlässig - es ist mittlerweile jedoch nicht mehr als standardisiertes Messverfahren anerkannt. Käufer*innen sind natürlich nicht so glücklich damit. Und natürlich kommt man da ganz schnell auf die Idee, das Messgerät zurückzugeben und das gezahlte Geld zurückzuverlangen. Beim OLG Celle hatte der Käufer damit auch Glück. Leitsatz des Gerichts:
Eine Geschwindigkeits-Messanlage ist nicht frei von Sachmängeln, wenn sie bereits bei Gefahrübergang über Eigenschaften verfügt, die nachträglich zur Konsequenz haben, dass das Messverfahren nicht mehr als „standardisiertes Messverfahren“ im Sinne der höchst- und obergerichtlichen Rechtsprechung zum Bußgeldverfahren anerkannt wird.
OLG Celle Beschl. v. 15.12.2022 – 5 U 114/22, BeckRS 2022, 38588
Hinweis: In der aktuellen NZV gibt es eine ausführliche Besprechung der Entscheidung!