Einigungsgebühr in Sorgerechtsverfahren
Gespeichert von Dr. Hans-Jochem Mayer am
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Das OLG Braunschweig hat sich im Beschluss vom 19.6.2023 – 1 WF 65/23 mit der Frage befasst, unter welchen Voraussetzungen eine Einigungsgebühr in Sorgerechtsverfahren entstehen kann. Das Gerichts stellte sich auf den zutreffenden Standpunkt, dass eine Einigung im kostenrechtlichen Sinne vorliegt, wenn die Eltern in einem sorgerechtlichen Verfahren übereinstimmende Erledigungserklärungen abgeben, nachdem sie sich vorher darüber verständigt haben, dass dem einen Elternteil eine umfassende Sorgerechtsvollmacht erteilt wird und es deshalb bei der gemeinsamen elterlichen Sorge verbleiben soll.