Einigungsgebühr in Sorgerechtsverfahren

von Dr. Hans-Jochem Mayer, veröffentlicht am 21.07.2023
Rechtsgebiete: Vergütungs- und Kostenrecht|1046 Aufrufe

Das OLG Braunschweig hat sich im Beschluss vom 19.6.2023 – 1 WF 65/23 mit der Frage befasst, unter welchen Voraussetzungen eine Einigungsgebühr in Sorgerechtsverfahren entstehen kann. Das Gerichts stellte sich auf den zutreffenden Standpunkt, dass eine Einigung im kostenrechtlichen Sinne vorliegt, wenn die Eltern in einem sorgerechtlichen Verfahren übereinstimmende Erledigungserklärungen abgeben, nachdem sie sich vorher darüber verständigt haben, dass dem einen Elternteil eine umfassende Sorgerechtsvollmacht erteilt wird und es deshalb bei der gemeinsamen elterlichen Sorge verbleiben soll.

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