Siemens-Affäre: Staatsanwaltschaft beantragt Bewährungsstrafe

von Prof. Dr. Bernd von Heintschel-Heinegg, veröffentlicht am 24.07.2008

In der heutigen Sitzung der 5. Strafkammer des LG München I beantragte die Staatsanwaltschaft im laufenden "Siemens-Verfahren" gegen den ehemaligen Bereichsleiter Reinhard S., den Angeklagten wegen mittäterschaftlich begangener Vergehen der Untreue in 49 Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von zwei Jahren, deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt wird, sowie zu einer Gesamtgeldstrafe in Höhe von 720 Tagessätzen zu je 250 € (insgesamt 180.000 €) zu verurteilen. Außerdem wurde die Aufhebung des Haftbefehls des AG München vom 30.10.2006 beantragt.

Der Verteidiger beantragte, den Angeklagten zu einer milden Strafe zu verurteilen, deren Höhe in das Ermessen des Gerichts gestellt wird.

Das Urteil soll am 28. 7. 2008 verkündet werden.

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