Ethik-Kommissionen in Zeiten des Abgasskandals

von Dr. Michaela Hermes, LL.M., veröffentlicht am 01.02.2018
Rechtsgebiete: Öffentliches RechtWeitere ThemenMedizinrecht|3036 Aufrufe

Was macht eine Ethik-Kommission? Warum gerät sie ins Kreuzfeuer eines Abgasskandals? Fragen, die sich dieser Tage so mancher stellen wird.

Deutsche Autokonzerne hatten über einen Lobbyverband Versuche mitfinanziert, bei denen Menschen eine bestimmte Menge Stickstoffdioxid einatmen sollten. Stickstoffdioxid ist ein Gas, das auch in Autoabgasen enthalten ist. Die Versuche mit 25 Testpersonen fanden am Institut für Arbeits-, Sozial- und Umweltmedizin an der Universitätsklinik Aachen statt. Die Studie sei von 2013, teilte der Leiter des Aachner Instituts in den Medien mit. Die 2016 veröffentlichte Studie habe sich mit dem Grenzwert von Stickstoffdioxid am Arbeitsplatz befasst, der damals herabgesetzt worden sei. Ein Zusammenhang mit dem VW-Dieselskandal bestehe nicht, sagte der leitende Mediziner der Presse. VW hatte jahrelang die Schadstoffwerte bei dem Ausstoß von Dieselabgasen ihrer Fahrzeuge manipuliert. Zur Überprüfung der Abgaswerte hatte VW in den USA Tierversuche mit Affen durchgeführt. Die Ethik-Kommission des Klinikums Aachen hatte das Experiment mit den 25 Probanden zuvor abgesegnet. 

Ethik-Kommissionen

Jedes Forschungsvorhaben ist zur unabhängigen Prüfung seines wissenschaftlichen Wertes einschließlich der Wichtigkeit des Ziels und seiner ethischen Vertretbarkeit einer Ethik-Kommission vorzulegen. So steht es in dem „Übereinkommen zum Schutz der Menschenrechte und Menschenwürde von Biologie und Medizin“ des Europarates (MBR). Ethik-Kommissionen können, je nach Zuständigkeitsbereich, unterschiedliche Aufgaben haben. So gibt es Ethik-Kommissionen, die bei der Zulassung von Arzneimitteln (§ 40 Abs. 1 AMG) oder bei der klinischen Prüfung von Medizinprodukten (§ 20 Abs. 1 MPG) involviert sind. Es gibt freie Ethik-Kommissionen oder sogenannte „interne“, also von Universitäten oder Krankenhäusern eingerichtete Kommissionen. Auch die Organisationsform eines solchen Gremiums kann sehr unterschiedlich sein. Sie sind teils in privater teils in öffentlich-rechtlicher Form organisiert. Die Tätigkeit ist auf den jeweiligen Geschäftsbereich beschränkt.

Auch eine Haftung bei Fehlern der Ethik-Kommissionen gibt es. Je nach Ausgestaltung kann hier die Anstellungskörperschaft nach den Grundsätzen der Amtshaftung (§ 839 BGB, Art 34 GG) oder bei der zivilrechtlichen Haftung die Ärztekammer, Hochschule, medizinische Fakultät haftbar sein.

Für die Ethik-Kommission an der Uniklinik Aachen regelt eine Satzung Aufgaben, Zuständigkeiten und Zusammensetzung. Die Ethik-Kommission ist interdisziplinär zusammengesetzt. Neben den Ärzten ist auch immer ein Jurist Mitglied der Ethik-Kommission. Die Teilnahme an einem wissenschaftlichen Experiment setzt die Einwilligung der Testperson nach entsprechender Aufklärung voraus.

Ausblick

Gewachsen ist die Bedeutung von Ethik-Kommissionen. Die Unterschiede der einzelnen Gremien sind vielfältig. Über einzelne therapeutische Behandlungen in einem  Krankenhaus zu beraten, ist eine andere Aufgabe als über Studien der Medikamentenentwicklung zu entscheiden. Es geht immer auch um die Anwendung von Gesetzen und die Verlässlichkeit der einzelnen Akteure. Selbst einem guten Arzt möchte man Entscheidungen nicht einfach so überlassen, ohne seinen  gesetzlichen oder standesrechtlichen Spielraum zu kennen und auszuloten. Das hat nichts mit Bevormundung zu tun. Ohne ein positives Votum der Mitglieder eines solchen Komittees, wird eine klinische Forschung -wie auch im Fall der Uniklinik Aachen- nicht genehmigt. Ob das Siegel „ethisch vertretbar“ hier versehentlich mit dem Dieselskandal in Zusammenhang gebracht wurde, wird aufzuklären sein.  

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