EU-Kommission veröffentlicht zweiten Jahresbericht zur EU-Screening-Verordnung

von Ulrike Wollenweber, veröffentlicht am 19.09.2022

25 der 27 EU-Mitgliedstaaten verfügen mittlerweile über einen Prüfungsmechanismus für ausländische Investitionen oder sind dabei, einen solchen einzurichten. Das geht aus dem zweiten Jahresbericht der EU-Kommission vom 2. September 2022 zur EU-Screening-VO hervor. Mit der EU-Screening-VO wurde zum Oktober 2020 ein Informations- und Kooperationsmechanismus für die Prüfung ausländischer Direktinvestitionen in der EU eingerichtet, die Prüfungskompetenz aber grundsätzlich bei den Mitgliedstaaten belassen.

Nach dem jetzt vorliegenden Bericht wird die überwiegende Mehrheit der ausländischen Direktinvestitionen in die EU kurzfristig genehmigt (sowohl auf Ebene der Mitgliedstaaten als auch im Rahmen der EU-Screening-VO). Weniger als 3 % der Transaktionen haben zu einer Stellungnahme der EU-Kommission geführt. Weitere Informationen enthält die Pressemitteilug der EU-Kommission.

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