Vertretung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern und vergleichbaren Personen

Im Bereich des sog. Individualarbeitsrechts vertreten wir Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern sowohl außergerichtlich, als auch gerichtlich. Wir erstellen Forderungsschreiben, Klagen und Stellungnahmen, verhandeln mit Ihrem Arbeitgeber, dessen Anwalt und auch vor Gericht.

Vertretung von Betriebs- und Personalräten

Für Betriebs- und Personalräte stehen wir als Berater, Sachverständige, Referenten und Prozessvertreter zur Verfügung.

Referententätigkeit

Neben den bereits erwähnten Inhouse-Schulungen stehen wir auch für verschiedene gewerkschaftliche und gewerkschaftsnahe Bildungsträger als Referentinnen und Referenten zur Verfügung.

 

Philosophie: 

Weltanschaulich ungebunden, aber keineswegs neutral ist es unser Kanzleiprinzip, im Arbeitsrecht stets auf einer Seite aufzutreten - und das ist nie die Seite des Arbeitgebers.
Wir stehen für ein aktives Bemühen um die Rechte von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern und weichen dabei Konflikten nicht aus. Das bringt uns nicht nur Freunde, aber wir wollen auch gar nicht die ganze Welt zum Freund haben. Uns genügt, wenn unsere Mandantinnen und Mandanten mit uns zufrieden sind.

 

Rechtsgebiete: 

Arbeitsrecht 

Individualarbeitsrecht (Kündigung, Abfindung, Aufhebungsvertrag, Auflösungsvertrag, Abmahnung, Provision...)

Betriebsverfassungsrecht (Beratung, Sozialplan, Interessenausgleich, Betriebsvereinbarungen, Mitbestimmung, Beschlußverfahren...)

Personalvertretungsrecht (BayPVG und BPersVG)

Standort: 
München