Das Fehlurteil im Strafverfahren - Unabwendbares Schicksal oder korrigierbarer Irrtum?
Gespeichert von Prof. Dr. Bernd von Heintschel-Heinegg am
Spektakuläre Fälle der jüngsten Vergangenheit, wie sie auch im Blog bereits mehrfach angesprochen wurden, führen zu der Frage: Soll das Wiederaufnahmerecht vornehmlich die Justiz vor der Einsicht in die eigene Irrtumsfähigkeit schützen oder ihr das Eingeständnis der Möglichkeit eines Fehlurteil ersparen?
Die Tagung der Evangelischen Akademie Arnoldshain vom 20. bis 22. März 2009 stellt die Reformbedürftigkeit des Wiederaufnahmerechts zur Diskussion, prüft tragende Prinzipien anhand von Fallschilderungen und setzt sie zum naturwissenschaftlichen Fortschritt bei den Untersuchungstechniken zur Tataufklärung in Beziehung.
Über die Tagung informiert Sie dieser Flyer: arnoldshain-tagung_fehlurteil-im-strafverfahren2