Das sollte ein Anliegen aller Strafjuristen sein: Die einzige Professur für Rechtspsychologie darf nicht dem Rotstift zum Opfer fallen!
Gespeichert von Prof. Dr. Bernd von Heintschel-Heinegg am
In der interdisziplinären Auseinandersetzung über die Grundfragen der forensischen Aussagepsychologie bilden die Fachtagungen des Arbeitskreises „Psychologie im Strafverfahren" eine feste Größe. Im aktuellen Heft des Strafverteidigers 2009, 220 bespricht RiBGH a.D. Dr. Axel Boetticher, seit vielen Jahren mit der Thematik eng vertraut (vgl. z.B. NStZ 2005, 57), den 2007 von Deckers/Köhnken herausgegebenen Tagungsband „Die Erhebung von Zeugenaussagen im Strafprozess. Juristische, aussagepsychologische und psychiatrische Aspekte", Berliner Wissenschafts Verlag.
Im aktuellen SPIEGEL Nr. 16, 46 berichtet Gisela Friedrichsen über die Analyse des Geständnisses Holzklotz-Prozess durch den Rechtspysychologen Professor Dr. Max Steller, dessen Gutachten prozessentscheidend sein könnte, und schreibt am Ende: „Steller hatte bis jetzt die einzige Professur für Rechtspsychologie in Deutschland inne. Sein Institut leistet unverzichtbares in Sachen Rückfallprognose, Qualität von Gutachten, Therapie für Straftäter und vieles mehr. In Renate Volbert steht eine Wissenschaftlerin ersten Ranges bereit, Stellers Arbeit fortzusetzen. Doch Berlin spart. Das Uni-Klinikum Charité hat kein Geld mehr für die Professur, und die Freie Universität sieht sich nicht in der Verantwortung. Die Politik drückt sich. Es ist ein Skandal."
Es sollte das Anliegen aller Strafjuristen sein, alles dafür zu tun, die einzige Professur für Rechtspsychologie in Deutschland zu erhalten. Hoffentlich erkennt dann der eine oder andere Bundespolitiker im Wahljahr (!), welche wichtige Aufgabe der Rechtspsychologie zur Vermeidung (teurer; für Politiker wohl das Einstiegsargument) Fehlurteile zukommt.