Section Control und Datenschutz - Das Verkehrsministerium bereitet sich schon darauf vor...
Gespeichert von Carsten Krumm am
Section Control ist spätestens seit dem letzten Verkehrsgerichtstag der breiten juristischen Öffentlichkeit bekannt. Mit dem System wird die Durchschnittsgeschwindigkeit sämtlicher einen ausgewählten Überwachungsabschnitt passierender Fahrzeuge auf der gesamten Wegstrecke gemessen, und zwar unabhängig davon, ob der betreffende Fahrzeugführer eine Übertretung der erlaubten Höchstgeschwindigkeit begangen hat oder nicht.
Das Bundesverkehrsministerium hat hierzu offenbar schon erste Überlegungen angestellt, wie sich aus dem Aufsatz Section Control in Deutschland -Rahmenbedingungen für die Einführung der abschnittbezogenen Geschwindigkeitsüberwachung von Regierungsdirektor Dr. Frank Albrecht, Berlin (der auch Mitherausgeber der SVR ist) in SVR 2009, 161 entnehmen lässt. Zu den datenschutzrechtlichen Problemen, namentlich der Frage der Aufbewahrung/Löschung der einmal erhobenen Daten findet sich in dem Beitrag folgendes doch erfreuliches Fazit:
"...Ob darüber hinaus auch die Verwendung zur Detektion anderer Zuwiderhandlungen gegen die StVO (Fahren entgegen der Fahrtrichtung, Benutzung gesperrter Fahrstreifen; Fahren mit unzulässiger Höhe) ermöglicht wird, müsste ebenfalls in der Ermächtigungsnorm ausdrücklich geklärt, sollte aber zunächst nicht in Erwägung gezogen werden. Eine Anwendung zu weiteren Zwecken wäre definitiv auszuschließen. Wird ein Geschwindigkeitsverstoß am Ende der Messstrecke nicht festgestellt, so müssen die Daten sofort und spurenlos wieder gelöscht werden. Während des Zeitraums, in dem das Kfz den überwachten Streckenabschnitt durchfährt, darf ein Zugriff auf die Daten nicht zugelassen werden und ein Abgleich mit anderen Registern nicht erfolgen. Eine entsprechende Verschlüsselung muss sichergestellt werden. Eine über den zweiten Messpunkt hinausgehende Speicherung darf nur bezüglich der Fahrzeuge erfolgen, die einen Geschwindigkeitsverstoß begangen haben...."