Veröffentlicht am 20.12.2017 von Prof. Dr. Claus Koss
Beiträge zu kollektive Unterstützungssystemen unterliegen grundsätzlich der Versicherungsteuer, entschied das Finanzgericht Köln für ein umlagefinanziertes System zum Ausgleich abgelehnter, weil unrentabler Charteraufträge (Urteil v. 18.01.2017 - 2 K 3758/14, VersR 2017, S. 1549 m. Anm. Koss; BeckRS 2017, 109912). Doch die Bedeutung dieser Entscheidung geht weit über den entschiedenen Fall eines nicht rechtsfähigen Vereins von Einschiffsgesellschaften hinaus.Weiterlesen
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