Basiswissen Rotlichtverstoß: Wozu ist der Phasenplan gut?
Gespeichert von Carsten Krumm am
Der Phasenplan stellt dar, wie die Ampelphasen geschaltet sind. Bei Rotlichtverstößen ist dabei auf die Dauer der Gelbphase zu achten, da der Kraftfahrer sich auf die üblichen Zeiten einstellen darf (OLG Bremen, Beschluss vom 13.2.1990 - SS Z 6/90 = NZV 1990, 482 = VRS 79, 38). Die „übliche Gelblichtdauer“ ist geschwindigkeitsabhängig und wie folgt anzusetzen (VwV-StVO zu § 37 Abs. 2; zu lesen bei König in: Hentschel/König/Dauer, StVR, 40. Aufl. 2009, § 37 StVO Rn. 14 ff.):
- bis 50 km/h: 3 Sekunden
- bis 60 km/h: 4 Sekunden
- bis 70 km/h: 5 Sekunden
Bei zulässigen Höchstgeschwindigkeiten von mehr als 70 km/h sollen Lichtzeichenanlagen schon gar nicht eingerichtet werden.
Für Gericht und Verteidigung kann daher die Beiziehung des Phasenplans und auch die Kenntnis von der Beschilderung entscheidend sein.