Gastbeitrag von Dr. Bokelmann: Mietfahrräder mit Werbung keine Sondernutzung - OVG Hamburg segnet VG-Urteil endgültig ab
Gespeichert von Carsten Krumm am
"Oft fragt man sich, was wohl aus einem Verfahren geworden ist, von dem man mal las. Jetzt gibt es ein Verfahren, das man seit rund 18 Monaten gut beobachten konnte und das nun endgültig erledigt sein dürfte.
Vor einiger Zeit hatte ich zum Thema "Fahrradparken auf Gehwegen" einen Hinweis auf einen Rechtsstreit zwischen der Fa. nextbike und dem Bezirksamt Hamburg-Mitte gegeben. Dabei war streitig, ob "sogar" das Abstellen von mit Werbebotschaften versehenen Mietfahrrädern auf Gehwegen keine (erlaubnisbedürftige) Sondernutzung sondern die grundsätzlich zulässige Teilnahme am ruhenden Verkehr sei. Damals hatte nextbike die aufschiebende Wirkung der Klage gegen eine Beseitigungsanordnung für Mietfahrräder mit Werbeschildern und die Androhung des Zwangsgeldes beim VG Hamburg erstritten (Beschluß vom 30.7.2008, 4 E 1996/08):
http://lrha.juris.de/cgi-bin/laender_rechtsprechung/document.py?Gericht=...
Jetzt soll das OVG Hamburg durch die Nichtzulassung der Berufung (Antragsteller: Bezirksamt) gegen das Urteil des VG Hamburg vom 31.03.2009 - 4 K 2027/08:
http://lrha.juris.de/cgi-bin/laender_rechtsprechung/document.py?Gericht=...
den Streit endgültig beendet haben:
http://nextbike.de/uploads/media/Meldung_Urteil_Hamburg.pdf
Die Meldung ist absolut glaubwürdig, da das OVG auch im Eilverfahren im VG-Beschluß keine Fehler gefunden hatte - Beschluß des OVG Hamburg vom 19.6.2009 - 2 Bs 82/09:
http://lrha.juris.de/cgi-bin/laender_rechtsprechung/document.py?Gericht=..."
Diesen Gastbeitrag hat Blogleser Dr. Frank Bokelmann (im Blog immer: DrFB) verfasst. Einmal mehr ein herzliches Dankeschön an Herrn Dr. Bokelmann!
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