Nach Leichenfund - Wiederaufnahme doch zulässig!
Gespeichert von Prof. Dr. Henning Ernst Müller am
In der Mord(?)sache Rupp in Neuburg an der Donau hat jetzt das OLG München die Wiederaufnahme für zulässig erklärt. Das ist ein großer Erfolg für die Verteidigung gegen die Landshuter Justiz, die es gleich der Staatsanwaltschaft für unerheblich hielt, dass die Version des Tatgerichts (Leiche des Opfers an Schweine und Hunde verfüttert, Mercedes verschrottet) sich nach dem Fund in der Donau quasi in Luft aufgelöst hatte.
Offenbar hat man in München auch die Entscheidung des BVerfG beachtet, nachdem eine Wiederaufnhame dann zulässig ist, wenn die tatsächliche Urteilsgrundlage, die vom Tatgericht festgestellt wurde, widerlegt ist. Eine neue Verhandlung ist dann notwendig, unabhängig davon, ob man die Verurteilten nach wie vor für schuldig hält. Dagegen hatte die zuständige Staatsanwaltschaft und das LG Landshut angenommen, es sei egal, wie Rupp zu Tode gekommen sei, die Verurteilten seien trotzdem schuldig.
Hier ein Video des donaukurier.
Hier die bisherige Berichterstattung im Blog.
Natürlich ist die Zulassung des Antrags nur der erste Schritt auf einem längeren Weg. Aber immerhin muss sich jezt das LG mit der Begründetheit der Wiederaufnahme auseinandersetzen. Ob es dann tatsächlich zu einer neuen Verhandlung kommt und ob an deren Ende ein Freispruch steht, ist noch längst nicht gesagt.