BGH: Softwareerstellung ist doch Werkvertrag!
Gespeichert von Prof. Dr. Thomas Hoeren am
Noch vor kurzem wurde von Herrn Dr. Karger im Blog betont, daß der BGH in der Entscheidung Silo-Anlage von einer kaufrechtlichen Qualifizierung von Erstellungsverträgen über § 651 BGB ausgehe. Nun hat der 3. Zivilsenat des BGH zurückgerudert. Im Urteil vom 4. März 2010 - III ZR 79/09 schreibt der BGH:
"(d) Im "Webdesign-Vertrag" verpflichtet sich der Anbieter, für den Kunden eine individuelle Website zu erstellen. Ein solcher Vertrag dürfte - ebenso wie ein Vertrag über die Erstellung oder Bearbeitung einer speziellen, auf die Bedürfnisse des Auftraggebers abgestimmten Software (...) - regelmäßig als Werkvertrag im Sinne der §§ 631 ff BGB, unter Umständen auch als Werklieferungsvertrag im Sinne von § 651 BGB, anzusehen sein (...)"
"Regelmäßig" - also sind Softwareerstellungsverträge doch als Werkverträge denk- und gestaltbar. Schöne Osterferien!
Volltext: http://www.telemedicus.info/article/1696-BGH-Internet-System-Vertrag-ist...